CareInn Glossar

Pflege-Glossar für Österreich

Die wichtigsten Begriffe rund um Anerkennung, Ausbildung, Aufenthalt und Gehalt – kurz und verständlich erklärt.

28 Begriffe

Nostrifikation

Die Anerkennung eines außerhalb der EU/des EWR erworbenen Diploms als in Österreich gleichwertig. Für Pflegekräfte aus Drittstaaten ist sie meist die Voraussetzung, um im Beruf arbeiten zu dürfen.

Anerkennung

Die berufliche Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation. Bei Abschlüssen aus der EU bzw. dem EWR verläuft sie in der Regel unkomplizierter als die Nostrifikation für Drittstaaten.

DGKP

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege

Die gehobene, diplomierte Ebene der Pflege mit dem breitesten und eigenverantwortlichsten Tätigkeitsbereich, etwa der eigenständigen Pflegeprozessplanung.

Pflegeassistenz

PA

Die Assistenzebene der Pflege mit kürzerer Ausbildung und unterstützendem Tätigkeitsbereich. Sie arbeitet auf Anordnung und unter Aufsicht des gehobenen Dienstes.

Pflegefachassistenz

PFA

Eine Fachassistenz mit längerer Ausbildung und breiterem Tätigkeitsbereich als die Pflegeassistenz. Sie darf mehr Tätigkeiten eigenständiger übernehmen.

GuKG

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

Das österreichische Bundesgesetz, das die Pflegeberufe, ihre Tätigkeitsbereiche und die Ausbildung regelt. Es bildet auch die Grundlage für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Gesundheitsberuferegister

Das öffentliche Register, in das man eingetragen sein muss, um bestimmte Gesundheitsberufe – etwa die Pflege – in Österreich ausüben zu dürfen. Die Eintragung setzt eine anerkannte Qualifikation voraus.

Rot-Weiß-Rot – Karte

RWR-Karte

Ein kombinierter Aufenthalts- und Arbeitstitel für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. Sie berechtigt zum Aufenthalt und zur Beschäftigung, meist bei einem bestimmten Arbeitgeber.

Mangelberuf

Ein Beruf, in dem in Österreich ein Fachkräftemangel besteht und der auf einer offiziellen Liste geführt wird. Pflegeberufe zählen dazu, was den Zugang zur Rot-Weiß-Rot – Karte erleichtern kann.

Kollektivvertrag

KV

Eine zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehandelte Vereinbarung, die Mindestgehälter und Arbeitsbedingungen einer Branche festlegt. Welcher KV gilt, hängt vom Träger ab.

Einstufung

Die Zuordnung zu einer Gehaltsstufe im jeweiligen Lohnschema, die maßgeblich das Gehalt bestimmt. Sie hängt unter anderem von Qualifikation und anrechenbaren Vordienstzeiten ab.

Vordienstzeiten

Frühere einschlägige Berufszeiten, die bei der Einstufung ganz oder teilweise angerechnet werden können. Das kann das Einstiegsgehalt erhöhen.

Träger

Der Rechtsträger bzw. Betreiber einer Einrichtung – etwa öffentlich, konfessionell (z. B. Caritas, Diakonie) oder privat. Der Träger bestimmt unter anderem, welcher Kollektivvertrag gilt.

Sonderzahlungen

13./14. Gehalt

Zusätzliche Zahlungen neben dem laufenden Gehalt, meist als 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Sie werden in Österreich steuerlich begünstigt behandelt.

Sozialversicherung

Die gesetzliche Sozialversicherung (unter anderem Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung), deren Beiträge vom Bruttolohn abgezogen werden. Sie sichert etwa Gesundheitsversorgung und Pension.

e-card

Die elektronische Karte der österreichischen Krankenversicherung, die man bei Arztbesuchen vorlegt. Sie dokumentiert den Versicherungsschutz.

Meldezettel / Anmeldung

Die Meldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Behörde, die nach dem Zuzug innerhalb einer gesetzlichen Frist zu erledigen ist. Der Meldezettel dient vielerorts als Wohnsitznachweis.

ÖSD / telc / ÖIF

Anerkannte Anbieter von Deutschprüfungen und -zertifikaten. Für die Anerkennung und den Beruf werden meist Zertifikate solcher Stellen verlangt.

Deutschniveau (B1/B2)

Die Einstufung der Deutschkenntnisse nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (z. B. B1, B2). Für die Pflege wird üblicherweise mindestens B2 verlangt.

Ergänzungsprüfung

Eine ergänzende Prüfung, mit der im Anerkennungsverfahren festgestellte Lücken ausgeglichen werden. Umfang und Inhalte richten sich nach dem individuellen Bescheid.

Anpassungslehrgang

Ein Lehrgang, der als Alternative oder Ergänzung zu einer Prüfung fehlende Ausbildungsinhalte in der Praxis vermittelt. Er wird im Anerkennungsbescheid festgelegt.

Sonderausbildung

Eine Spezialausbildung für bestimmte Fachbereiche, etwa Intensivpflege oder Anästhesie. Sie baut auf dem gehobenen Dienst (DGKP) auf.

Zulagen

Zuschläge für erschwerte oder besondere Arbeitszeiten, etwa Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsdienste. Ihre Höhe ergibt sich meist aus dem Kollektivvertrag.

Betriebsrat

Das gewählte Gremium, das die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Es hat bei vielen betrieblichen Entscheidungen ein Mitspracherecht.

Kündigungsfrist

Die Frist, die bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzuhalten ist. Ihre Länge ergibt sich aus Gesetz, Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag.

Dienstzeugnis

Ein schriftliches Zeugnis über das Arbeitsverhältnis, auf das man beim Ausscheiden Anspruch hat. Es bestätigt üblicherweise Art und Dauer der Tätigkeit.

Bundesland

Eines der neun Bundesländer Österreichs. Zuständigkeiten, Anbieter und Rahmenbedingungen in der Pflege können sich je nach Bundesland unterscheiden.

Brutto / Netto

Der Unterschied zwischen dem vereinbarten Bruttogehalt und dem Nettobetrag, der nach Abzug von Sozialversicherung und Lohnsteuer ausbezahlt wird. Netto bleibt entsprechend weniger als brutto.

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