Anerkennung

Nostrifikation in Österreich: Pflegediplom anerkennen lassen

8 Min. LesezeitAktualisiert am 2026-07-06
Nostrifikation in Österreich: Pflegediplom anerkennen lassen

Wer außerhalb der EU eine Pflegeausbildung abgeschlossen hat, braucht in Österreich in der Regel eine Nostrifikation, um im Beruf arbeiten zu dürfen. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie der Prozess abläuft, welche Unterlagen du brauchst und worauf du achten solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Diplome aus Drittstaaten ist meist eine Nostrifikation nötig; EU/EWR-Abschlüsse werden im Regelfall einfacher anerkannt.
  • Rechtsgrundlage ist das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG).
  • Fehlende Ausbildungsinhalte werden über Ergänzungsprüfungen oder Anpassungslehrgänge ausgeglichen.
  • Deutschkenntnisse auf B2-Niveau sind praktisch immer Voraussetzung.

Was bedeutet Nostrifikation?

Nostrifikation ist die offizielle Anerkennung eines im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses als gleichwertig mit einem österreichischen Abschluss. Für Pflegeberufe prüft die zuständige Stelle, ob deine Ausbildung inhaltlich und im Umfang der österreichischen Ausbildung entspricht.

EU/EWR vs. Drittstaaten

Kommst du aus einem EU-/EWR-Land oder der Schweiz, greift meist die (erleichterte) automatische oder allgemeine Anerkennung. Für Abschlüsse aus Drittstaaten ist in der Regel die Nostrifikation der Weg.

Wer braucht eine Nostrifikation?

Grundsätzlich alle, die einen reglementierten Gesundheits- und Pflegeberuf in Österreich ausüben wollen und ihre Qualifikation außerhalb des EU-/EWR-Raums erworben haben – etwa als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP), Pflegefachassistenz oder Pflegeassistenz.

Welche Unterlagen brauchst du?

  • Diplom bzw. Abschlusszeugnis der Pflegeausbildung (beglaubigt)
  • Detaillierte Fächer- und Stundenübersicht (Curriculum/Transcript)
  • Nachweis der Berufsberechtigung im Herkunftsland
  • Identitätsnachweis (Reisepass)
  • Beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche
  • Deutschnachweis (in der Regel B2)

Tipp

Lass Übersetzungen von gerichtlich beeideten Übersetzer:innen anfertigen und kläre früh, ob Dokumente mit Apostille beglaubigt werden müssen. Das spart oft Wochen.

Der Ablauf in Schritten

  1. 1

    Antrag stellen

    Bei der zuständigen Stelle (je nach Beruf und Bundesland) den Antrag auf Nostrifikation einreichen.

  2. 2

    Gleichwertigkeitsprüfung

    Deine Ausbildung wird mit dem österreichischen Curriculum verglichen.

  3. 3

    Bescheid über Auflagen

    Werden Unterschiede festgestellt, erhältst du Auflagen: Ergänzungsprüfungen oder einen Anpassungslehrgang.

  4. 4

    Ergänzungen absolvieren

    Du legst die geforderten Prüfungen ab bzw. absolvierst den Lehrgang.

  5. 5

    Anerkennung & Berufsberechtigung

    Nach positiver Erledigung erhältst du die Anerkennung und kannst dich in das Berufsregister eintragen lassen.

Dauer und Kosten

Wie lange der Prozess dauert und was er kostet, hängt stark vom Herkunftsland, der Vollständigkeit der Unterlagen und den geforderten Ergänzungen ab. Plane realistisch mehrere Monate ein. Konkrete Gebühren und Fristen erfragst du am besten direkt bei der zuständigen Stelle.

Ohne Gewähr

Rechtslage und Zuständigkeiten können sich ändern. Verlasse dich für verbindliche Auskünfte immer auf offizielle Quellen (z. B. Gesundheitsministerium, AMS, zuständige Behörde deines Bundeslands).

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Nostrifikation in Österreich?

Die Nostrifikation dauert in der Regel mehrere Monate. Wie lange genau, hängt vom Herkunftsland, der Vollständigkeit deiner Unterlagen und den geforderten Ergänzungsprüfungen ab. Verbindliche Fristen nennt dir die zuständige Stelle.

Was kostet die Nostrifikation eines Pflegediploms?

Es fallen Verfahrensgebühren an sowie Kosten für beglaubigte Übersetzungen und eventuelle Ergänzungsprüfungen. Eine pauschale Summe gibt es nicht – die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab und wird von der zuständigen Stelle festgelegt.

Brauche ich Deutsch für die Nostrifikation?

In der Praxis ja: Für die Berufsausübung in der Pflege wird üblicherweise Deutsch auf B2-Niveau verlangt. Ohne ausreichenden Deutschnachweis ist die Berufsberechtigung in der Regel nicht möglich.

Kann ich schon vor der Anerkennung in Österreich arbeiten?

Eine eigenverantwortliche Berufsausübung ist ohne Anerkennung nicht zulässig. Möglich sind je nach Fall unterstützende Tätigkeiten unter Anleitung – die konkreten Grenzen legen Arbeitgeber und zuständige Stelle gemeinsam fest.

Was ist ein Anpassungslehrgang?

Ein Anpassungslehrgang ist ein zeitlich befristeter, praktischer Lehrgang, mit dem fehlende Ausbildungsinhalte ausgeglichen werden – als Alternative oder Ergänzung zu Ergänzungsprüfungen.

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