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Arbeitsrecht in der Pflege in Österreich: Kollektivvertrag & deine Rechte

7 Min. LesezeitAktualisiert am 2026-07-06
Arbeitsrecht in der Pflege in Österreich: Kollektivvertrag & deine Rechte

Als Pflegekraft in Österreich bestimmen vor allem der geltende Kollektivvertrag und dein Dienstvertrag, wie viel du verdienst, wie deine Arbeitszeit geregelt ist und welche Zulagen dir zustehen. Dieser Ratgeber gibt dir einen Überblick über deine wichtigsten Rechte im Arbeitsverhältnis – als Orientierung, nicht als Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bezahlung, Urlaub und Zulagen richten sich nach dem Kollektivvertrag (KV), der für deinen Träger gilt – z. B. SWÖ, ein Landes-KV oder kirchliche Träger.
  • Dein Dienstvertrag hält Funktion, Einstufung, Arbeitszeit und Probezeit fest – lies ihn vor der Unterschrift genau.
  • Arbeitszeit, Ruhezeiten und Überstunden sind gesetzlich geregelt (Arbeitszeitgesetz); die konkreten Details unterscheiden sich je nach KV und Vertrag.
  • Bei Fragen helfen Betriebsrat, Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaft – kostenlos und vertraulich.

Der Kollektivvertrag: das Fundament deiner Arbeitsbedingungen

Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung zwischen der Gewerkschaft und dem jeweiligen Arbeitgeberverband. Er legt Mindeststandards für eine ganze Branche oder Trägergruppe fest – etwa Gehaltsschemata, Urlaubsansprüche, Zulagen und Rahmenregeln zur Arbeitszeit. Diese Standards gelten kollektiv für alle Beschäftigten, die unter den jeweiligen KV fallen.

In der Pflege gibt es nicht den einen Kollektivvertrag – welcher für dich gilt, hängt von deinem Träger ab. Verbreitet ist etwa der SWÖ-KV (Sozialwirtschaft Österreich) für viele gemeinnützige Sozial- und Pflegeeinrichtungen. Bei Einrichtungen der Länder gelten oft eigene Landes-KVs bzw. dienstrechtliche Regelungen, und kirchliche Träger wie Caritas oder Diakonie haben teils eigene Regelwerke.

Welcher KV gilt für mich?

Der für dich geltende Kollektivvertrag ist in der Regel in deinem Dienstvertrag genannt. Wenn nicht, frag in der Personalabteilung, beim Betriebsrat oder bei der Arbeiterkammer nach.

Der Dienstvertrag: worauf du vor der Unterschrift achtest

Der Dienstvertrag regelt dein individuelles Arbeitsverhältnis. Er darf den geltenden Kollektivvertrag nicht unterschreiten, kann aber günstigere Bedingungen enthalten. Nimm dir Zeit, bevor du unterschreibst, und prüfe vor allem diese Punkte:

  • Funktion und Tätigkeitsbereich (z. B. DGKP, Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz)
  • KV-Einstufung bzw. Verwendungsgruppe und Gehaltsstufe
  • Anrechnung von Vordienstzeiten für die Einstufung
  • Arbeitszeitausmaß (Vollzeit/Teilzeit) und Schicht- bzw. Turnusmodell
  • Probezeit, Befristung und Kündigungsfristen
  • Dienstort und mögliche Versetzungsklauseln

Tipp

Lass dir unklare Formulierungen schriftlich erklären und unterschreibe nichts unter Zeitdruck. Gerade die Anrechnung von Vordienstzeiten wirkt sich direkt auf deine Einstufung und dein Gehalt aus – hier lohnt sich Nachfragen.

Arbeitszeit, Dienstplan und Überstunden

Pflege bedeutet oft Schicht- oder Turnusdienst – mit Tag-, Nacht- und Wochenenddiensten. Den gesetzlichen Rahmen dafür bildet vor allem das Arbeitszeitgesetz (AZG): Es regelt Höchstgrenzen der Arbeitszeit, Ruhezeiten zwischen den Diensten und Ruhepausen. Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarungen können diesen Rahmen näher ausgestalten.

Mehrarbeit und Überstunden werden nach dem geltenden Kollektivvertrag abgegolten – üblicherweise über Zuschläge oder Zeitausgleich. Wie genau, in welcher Höhe und ab wann, hängt vom jeweiligen KV und deinem Dienstvertrag ab. Konkrete Grenzen und Zuschläge findest du in deinem KV oder erfragst du beim Betriebsrat.

Urlaub, Krankenstand und Zulagen

In Österreich besteht ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch; viele Kollektivverträge oder eine längere Betriebszugehörigkeit können mehr vorsehen. Für die Berechnung zählen unter anderem das Beschäftigungsausmaß und anrechenbare Vordienstzeiten.

Im Krankenstand hast du grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung – Dauer und Ausmaß richten sich nach deiner Dienstzeit und den gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Regeln. Melde einen Krankenstand rechtzeitig und lege die verlangten Nachweise vor.

Für belastende Dienste sieht der Kollektivvertrag in der Regel Zulagen und Zuschläge vor, zum Beispiel:

  • Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
  • Zulagen für Journal-, Bereitschafts- oder Wechseldienst
  • Erschwernis- oder Gefahrenzulagen (je nach Tätigkeitsbereich)
  • Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt)

Ob und in welcher Höhe dir diese Zulagen zustehen, ist im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt.

Wo du Hilfe und Beratung bekommst

Bei Fragen oder Problemen im Arbeitsverhältnis musst du nicht allein entscheiden. Mehrere Stellen beraten Arbeitnehmer:innen – oft kostenlos und vertraulich:

  • Betriebsrat – deine gewählte Interessenvertretung direkt im Betrieb
  • Arbeiterkammer (AK) – kostenlose arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitnehmer:innen
  • Gewerkschaft (z. B. vida oder GPA) – Beratung, Rechtsschutz und Verhandlung der Kollektivverträge
  • Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) – Dachverband der Gewerkschaften
  • Arbeitsinspektorat – zuständig für Fragen zu Arbeitszeit und Arbeitnehmerschutz

Nur zur Orientierung

Arbeitsrecht ist komplex und hängt stark vom geltenden Kollektivvertrag und deinem Dienstvertrag ab. Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindlich sind immer der für dich geltende Kollektivvertrag, dein Dienstvertrag und die Auskunft der Arbeiterkammer.

Häufige Fragen

Welcher Kollektivvertrag gilt für mich in der Pflege?

Das hängt von deinem Träger ab. Verbreitet sind etwa der SWÖ-KV für gemeinnützige Einrichtungen, eigene Landes-KVs bei Einrichtungen der Länder und eigene Regelwerke kirchlicher Träger. In der Regel ist der KV in deinem Dienstvertrag genannt; im Zweifel fragst du beim Betriebsrat oder bei der Arbeiterkammer nach.

Was sollte ich vor der Unterschrift meines Dienstvertrags prüfen?

Prüfe deine Funktion, die KV-Einstufung und Gehaltsstufe, die Anrechnung von Vordienstzeiten, das Arbeitszeitausmaß und Schichtmodell sowie Probezeit und Kündigungsfristen. Lass dir unklare Punkte vor der Unterschrift erklären.

Wie werden Nachtdienste und Sonntagsarbeit vergütet?

Über Zulagen und Zuschläge laut geltendem Kollektivvertrag. Die genaue Höhe variiert je nach KV – sieh daher in deinem Kollektivvertrag nach oder frag beim Betriebsrat. Einen einheitlichen, allgemeingültigen Satz gibt es nicht.

An wen wende ich mich bei Problemen im Arbeitsverhältnis?

Betriebsrat, Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaft beraten Arbeitnehmer:innen kostenlos und vertraulich. Besonders die Arbeiterkammer gibt verbindliche arbeitsrechtliche Auskünfte.

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